Kommentar zu MeinProf: Datenschutz vs. Demokratie

Alexander Trust, den 18. August 2006
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Kommentar zu MeinProf.

Bei der Diskussion um das Online-Bewertungsportal MeinProf ergibt sich zwangsläufig die Abwägung zwischen Datenschutz und Demokratie. Die möchte ich in meinem Kommentar aufgreifen.

Mit der Einführung des Internet (vor knapp 40 Jahren) ergaben sich im Laufe der Zeit eine Menge von Ideen. Die versprachen einen gewissen Zusatznutzen. Mit dem Pauschaltrend Web 2.0 einher gingen immer mehr Community-Websites. Manche Konzepte ermöglichten den Ausdruck von „Demokratie“. Sie erlaubten die spezifische und gezielte freie Meinungsäußerung. Die ist nun jedoch in Gefahr. Denn Datenschützer sorgen sich um den Einzelnen, anstatt zu erkennen, wie bereits antiquierte Philosophen feststellten, dass gerade in der gemeinschaftlichen Meinung das Wohl läge.

AStA RWTH

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Rheinisch Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen berichtete vor kurzem zum wiederholten Male über die Schwierigkeiten des Webprojektes MeinProf.de mit Datenschützern. Zunächst war es der RWTH-eigene Datenschutzbeauftragte, der vor einiger Zeit den Betreibern der Seite bis auf Weiteres untersagte, Bewertungen von DozentInnen oder ProfessorInnen und deren Veranstaltungen von Benutzern vornehmen zu lassen. Es bedarf nun in der Folge immer der vorherigen Einverständniserklärung der jeweiligen Lehrperson, damit Studierende in Zukunft über das personelle Material sowie die vorgetragenen Bildungsinhalte online ihre Meinung abgeben können.

Das Problem war somit zunächst lokal eingegrenzt, wird aber nun dadurch verschärft, dass der Datenschutzbeauftragte des Bundes aus Berlin sich mit ähnlichen Anklagepunkten an die Betreiber des Projektes wenden will. Somit siegt über Kurz oder Lang die Bürokratie über die Demokratie?! – Vielleicht auch nicht, denn:

Auf Meinungsmache-Portalen im WWW, auf denen Benutzer tagtäglich etliche Bewertungen für „Produkte“ und „Dienstleistungen“ abgeben können, hagelt es keine Unterlassungserklärungen. Da in Zukunft in ganz Deutschland Hochschulen Dienstleistungen anbieten werden, sollte man derlei datenschützerische, vom Stolz Mancher getriebenen Spießrutenläufe lieber jetzt schon unterlassen. In Zukunft wird an Hochschulen das „Produkt“ Bildung gegen die Bezahlung von Studiengebühren in Anspruch genommen werden, und dann? – Dann gucken Datenschützer hoffentlich in die Röhre, wenn es darum geht singuläre Eitelkeiten zu verteidigen.


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