Berliner Berichterstattung im Fall Timo L.

Alexander Trust, den 3. September 2006
Reichstag Berlin
Reichstag Berlin, Foto: Norbert Aepli via Wikimedia (CC BY-SA 2.5).

Berliner Medien über Timo L.

Mediale Berichterstattung sollte möglichst objektiv sein? Journalisten schreiben sich diese Prämisse auf die Fahnen. Während wir sonst immer die Stigmatisierung des Boulevards anprangern, soll dieses Mal ein umgekehrtes Beispiel zeigen, wie wenig verantwortungsvoll der Print manchmal mit Worten umgeht.

Drei Zeitungen, ein Sachverhalt

Drei Berliner tagesaktuelle Print-Erzeugnisse, Berliner Kurier, Der Tagesspiegel und die B.Z., berichten allesamt über den Fall Timo L.

L. ist demnach einundzwanzig Jahre jung und sitzt derzeit in Untersuchungshaft. L. wird dem rechten Milieu zugeordnet und ist wegen mehrerer Delikte aufgefallen. Er steht unter Auflagen und hat mit seinem Gebaren bereits einen Haftbefehl gegen sich erwirkt. Überregional bekannt wurde L., als er mit Bekannten einen 15-jährigen Äthiopier in Berlin Schönefeld verprügelte und dieser schwerverletzt ins Krankenhaus musste. Jetzt soll L. einen Wahlstand der Links-Partei angegriffen, mit Leuchtmunition geschossen und mit Flaschen geworfen haben. Den Berichten zufolge verstieß er gegen seine Auflagen und sitzt derzeit wieder in Untersuchungshaft.

Berüchtigter Nazi-Schläger

Der Berliner Kurier (03.09.2006) titelt „Nazi-Schläger verhaftet“ und untertitelt „Timo L. schmort jetzt in der U-Haft„.

Ob es in den Statuten rechtsradikaler Gruppierungen überhaupt den „Rang“ eines Schlägers gibt? Und ob L. sich selbst als Schläger sieht? – Ihm wird diese Funktion von außen zugewiesen. L. ist zu Untersuchungszwecken inhaftiert. Für den Berliner Kurier allerdings „schmort“ er in U-Haft, wie der Teufel in der Hölle?

Es gibt dem allgemeinen Verständnis nach objektivere Bezeichnungen, um den Prozess des Inhaftiertseins zu umschreiben.

Damit nicht genug. Denn weiter heißt es im Berliner Kurier: „Berlins berüchtigtster Nazi-Schläger Timo L. (21) sitzt im Knast.“ und „Er ist unberechenbar!

L. wird als berüchtigtster Schläger der Millionenmetropole ausgezeichnet. Man charakterisiert ihn zudem als unberechenbar. Ein Polizeisprecher drückte den gleichen Sachverhalt folgendermaßen aus: „Der Mann ignorierte nicht nur das Verbot, sich nicht mit anderen Personen der rechten Szene zu treffen, sondern er beging weitere Straftaten.“ Zwei Umschreibungen, die unterschiedlicher nicht sein könnten.

Schlagkräftig und bekannt

Auch der Tagesspiegel (03.09.2006) titelt vom „Nazi-Schläger…“. Die insgesamt knappe Meldung weist ansonsten nur darauf hin, dass L. gegen seine Auflagen des Haftbefehls verstoßen habe, „denn er wurde mit dem bekannten Rechtsextremisten René Bethage […] in Neukölln beobachtet.“ L. wird demnach selbst in den Bekanntheitsrang des rechten Milieus erhoben. Sein Auftreten in der Vergangenheit wird dazu geführt haben.

Gemeiner Wüterich

Die B.Z. (03.09.2006), ihres Zeichens eher im boulevardesken Milieu zu verorten, setzt entsprechend noch eine Schippe drauf. Sie titelt: „Berlins gemeinster Neonazi verhaftet„.

Wiederum wird der einundzwanzigjährige L. ausgezeichnet. Er wird zum gemeinsten Neonazi Berlins erhöht. Dies, obwohl eine Dunkelziffer über rechtsradikale Straftaten nicht von der Hand zu weisen ist. Die B. Z. informiert den Leser, Timo L. sei Mitglied einer verbotenen Rechten-Kameradschaft – rein rechtlich ein Widerspruch.

Weiter heißt es: L. „prügelte mit Gesinnungsfreunden einen äthiopischen Jugendlichen (15) krankenhausreif. Trotzdem durfte Timo L. (21) […] unbehelligt weiterwüten.“ Der Jugendliche wird von der B.Z. auch als „berüchtigte[r] Krawall-Nazi“ bezeichnet, und es heißt: „Immer wieder war der in Neukölln und Köpenick aktive Nazi-Schläger ins Visier von Polizei und Staatsschutz geraten.

L. prügelt und wütet. Er ist und bleibt ein Schläger, zumindest haben alle drei Berliner Printmedien ihn dazu gemacht. Und erneut ein Widerspruch: Hieß es zunächst, L. habe „unbehelligt“ wüten dürfen, wird dann eingeworfen, er wäre von Polizei und Staatsschutz observiert worden.

Wie geht es weiter?

Wenn Justitia noch einmal Gnade vor Recht ergehen lässt, wie bereits ein Mal geschehen, wird L. vermutlich auf Bewährung wieder frei kommen. Die Berliner Presse jedenfalls wird nicht müde werden, auf ihre eigene, eigentümliche Art und Weise über Akteure wie Timo L. und seine „Nazi-Freunde“ zu berichten. Diese fühlen sich durch solche Auszeichnungen wohl eher in ihren Taten bestätigt.


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