Selbstjustiz in Schwerte wegen Hundehaufen

Alexander Trust, den 9. September 2006
Kommentar
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In der Stadt Schwerte in Nordrhein-Westfalen hat ein bislang unbekannter Fahrradfahrer am vergangenen Dienstag Selbstjustiz betrieben. Der Radfahrer drückte einer uneinsichtigen Hundehalterin mit einem Taschentuch den Kot ihres eigenen Tieres ins Gesicht.

Selbst Schuld?!

Die Westfälische Rundschau berichtet über einen ca. 35- bis 40-jährigen unbekannten Mann, der am vergangen Dienstag einer Spaziergängerin Hundekot ins Gesicht schmierte. Wie die beschmierte Frau hinterher bei der Polizei zu Protokoll gab, hatte der Fahrradfahrer zunächst beobachtet, wie der Hund der 28-Jährigen seine Notdurft verrichtete. Als der Mann die junge Frau einfach weitergehen sah, wies er sie darauf hin, doch bitte den Hundekot zu entfernen. Die junge Schwerterin kam der Aufforderung jedoch nicht nach. Sie ging stattdessen unverrichteter Dinge ihres Weges. In NRW gibt es jedoch eine Vorschrift, die besagt, dass Hunderhalter genau dieser Pflicht nachkommen müssen. Ein entdeckter oder zur Anzeige gebrachter Verstoß endet in der Regel mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro.

Selbstjustiz nicht erlaubt

Der männliche Radfahrer nahm die Sache jedoch – wörtlich – in die eigene Hand. Mit einem Taschentuch, so hatte der Polizeibeamte im Protokoll vermerken müssen, hob der Unbekannte den Hundehaufen vom Boden auf. Er fuhr hinter der Halterin her und drückte ihr an der nächsten Straßenecke das wenig appetitliche „Paket“ ins Gesicht. Der Radfahrer kommentierte, nach Aussage der Frau, seine Aktion mit den Worten: „Das hast du jetzt davon.“ – Im Umkehrschluss erstattete die junge Frau Anzeige wegen Körperverletzung gegen Unbekannt.


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