RotlichtVZ-Spam ein echter Gegner für Holtzbrinck?

Alexander Trust, den 6. März 2008
RotlichtVZ
RotlichtVZ – Screenshot

In ein gewisses RotlichtVZ wurde ich eingeladen. Es erreichte mich eine Spammail. Für gewöhnlich schenke ich diesen weniger Aufmerksamkeit. Angeblich wollte mich ein „Alex“ in irgendeine Community namens RotlichtVZ einladen. So wie mich schon Jennys, Nadines, Daniels und andere auf irgendwelche Nachbarschafts-Social-Networks einladen wollten, die in den AGB versteckte Abo-Kosten beinhalten. Es handelt sich um fingierte Charaktere, die sich nicht einmal in den entsprechenden Netzwerken vorfanden.

Während viele Fälle von Spam kaum den Aufwand der Recherche lohnen, scheint es im Falle RotlichtVZ durchaus interessant. Wir wissen, dass Holtzbrinck vor dem Erscheinen von MeinVZ gezielt Konkurrenten abgemahnt hat, respektive Opfer.

Aktiengesellschaft

RotlichtVZ und dessen Betreiber aus der Schweiz werden darüber wohl nur müde lächeln. Denn es handelt sich um eine Aktiengesellschaft, dessen Firmenname sogar geschützt ist.

Wenn man versucht, der Sache auf den Grund zu gehen, stellt man schnell fest, dass viel Undurchsichtiges zu Tage tritt. Im Impressum von RotlichtVZ findet sich besagte Aktiengesellschaft. Surft man die Firmenhomepage unter der Topleveldomain der Schweiz an, findet man ein durchaus ansprechendes Layout, aber keine wirklich fundierte Firmenbeschreibung und/oder -historie. Man könnte ein noch junges Unternehmen vermuten, oder gar nur eine Briefkastenfirma?

Firmengeflecht

Die Whois-Abfrage liefert als Inhaber der Firmendomain eine andere AG aus der Schweiz, für die ein gewisser R. S. als Stellvertreter angegeben wird. Das Merkwürdige hier, die entsprechende AG ist mit dem Vermerk „in Liquidation“ ausgezeichnet, sprich, die AG befindet sich in Auflösung.

Ein Handelsregistereintrag vom 27.12.2007 weist darauf hin, dass wohl kein Licht am Ende des Tunnels mehr zu entdecken ist (vgl. moneyhouse). Wir erfahren außerdem, dass die AG sich auf den Verleih von Fortbewegungsmitteln und alle Dienstleistungen drumherum spezialisiert hatte. Merkwürdig, dass vor einer Namensveränderung das Aufgabenfeld ein gänzlich anderes gewesen zu sein scheint, nämlich Immobilien.

Und die AG aus dem Impressum bei RotlichtVZ? Sie bietet offenbar ein Franchisingkonzept für den Handel mit Waren an. Und die AG in Auflösung ist außerdem in einer anderen Aktiengesellschaft aufgegangen, die sich dem Vertrieb von Sportartikeln aller Art verschreibt.

Möglich ist außerdem, dass gar nur ein Tausch von Inhaberanteilen auf dem Papier stattfand (vgl. Handelsregistereinträge auf moneyhouse). Weil das aber noch nicht genug ist, hat die Sportartikel-Gesellschaft neuerdings wieder einen anderen Namen angenommen.

Holtzbrinck könnte es schwer haben, wenn man gegen das RotlichtVZ vorgehen will, einen Ansprechpartner ausfindig zu machen.

RotlichtVZ-AGB

Schlimmer allerdings ist die Tatsache, dass RotlichtVZ als eine Art Bauernfalle zu bezeichnen ist. In den AGB findet sich der Hinweis darauf, dass eine Einmal-Gebühr in Höhe von 88 Euro sofort zu entrichten ist, angeblich für einen Online-Test. Ob dabei überprüft wird, ob ich geeignet bin, Bordellbetrieber zu werden oder Swingerclubs zu besuchen? Ich rate daher dringend davon ab, in irgendeiner Form mit dieser Plattform zu interagieren.


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