Neues von der Stasi, ehm… GEZ

Alexander Trust, den 31. Juli 2008
Kommentar
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Letzte Woche schickte ich eine Um- bzw. Abmeldung an die Gebühreneinzugszentrale. Einen Fernseher und ein Radio meldete ich ab, dafür ein alternatives Empfangsgerät an, in meinem Fall einen Computer mit Internetanschluss. Als Grund gab ich Haushaltsauflösung an. Hätte ich das nicht tun sollen?

Merkwürdiges Rechtsverständnis der GEZ

Heute kam Post von der GEZ:

Sehr geehrter Herr Trust,

Sie möchten Ihre Rundfunkgeräte wegen Haushaltsauflösung abmelden.

Da wir jedoch die Erfahrung gemacht haben, dass es sich in der Regel um einen Umzug handelt, haben wir die Abmeldung nicht durchgeführt und bitten Sie, uns die neue Anschrift mitzuteilen.

Für den Fall, dass Sie unter der neuen Anschrift Rundfunkgeräte nicht mehr zum Empfang bereithalten, teilen Sie uns bitte innerhalb von sechs Wochen mit, was mit den Rundfunkgeräten geschehen ist. […]


GEZ

 

Das Schreiben geht noch weiter. Das Wichtigste ist jedoch zitiert. Ich finde, in dem Schreiben äußert sich ein komisches Rechtsverständnis. Kommt eigentlich die Autoversicherung auf die Idee, zu fragen, warum man sein Auto abmeldet?

Ich wies die Damen und Herren auf ihr Rechtsverständnis hin, erklärte Ihnen meine Situation, und machte gleichzeitig deutlich, dass ich nicht bereit bin, für ihre Versäumnisse hinterher auch noch drauf zu zahlen. Denn: Wie es heißt, willkürlich von der GEZ festgelegt, wir kriegen keine Rückzahlungen, für zu viel getätigte Gebühren. Untergräbt solches Gebaren nicht auch die Demokratie?


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