Schweiz: Bundesverwaltungsgericht sieht iPhone-Marke als Gemeingut

Alexander Trust, den 9. Dezember 2009
IPhone und iPhone 3G
IPhone und iPhone 3G

Das Bundesverwaltungsgericht in der Schweiz hat eine Beschwerde von Apple abgewiesen. Das iPhone gilt als Gemeingut und ist demnach vom Schweizer Markenschutz auszuschließen.

Das Gericht hat somit die Eintragung der Marke „iPhone“ als Ware der Klasse 9 abgelehnt. Unter die Klasse 9 fallen unter anderem Handys sowie PDAs. Das letzte Wort wurde aber noch nicht gesprochen, denn Apple hat nun die Möglichkeit, den Fall durch das oberste Gericht (Bundesgericht) der Schweiz erneut prüfen zu lassen.

Gemeingut

Das Markenschutz-Gesetz der Schweiz verweigert zum Beispiel den Schutz für Zeichen, die zum Gemeingut gehören. Die zuständigen Richter hatten in diesem Verfahren lediglich zu prüfen, ob das iPhone zum Gemeingut gehört oder eben nicht. Da die Bezeichnung „Phone“ auch in der englischen sowie französischen Sprache für Telefon steht und auch das „i“ beispielsweise für Internet oder „ich“ stehen könnte, fällten die Richter diesen Entschluss.

Bei einem erneuten Verfahren vor dem Schweizer Bundesgericht hätte Apple somit den Nachweis zu erbringen, dass sich das iPhone im alltäglichen Geschäftsverkehr als Marke durchgesetzt hat, wenn das iPhone tatsächlich im Schweizer Register eingetragen werden soll, wie es in der NZZ heißt.


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