Göttingen: Haft auf Bewährung für gewerbsmäßigen Unlock

Alexander Trust, den 5. Mai 2011
iPhone Lockscreen
iPhone Lockscreen, Foto: Norbert Kamil Kowaczek

Jüngsten Medienberichten zufolge wurde in Göttingen ein 35 jähriger Mann vom Amtsgericht zu 7 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, da er gewerbsmäßig das Entsperren von Smartphones (Unlock) anbot.

Der Verurteilte bot zwischen 2005 und 2010 gewerbsmäßig das Entsperren von SIM-Locks an und befreite so hunderte Geräte von der Anbieter-Sperre. Der zuständige Richter begründete sein Urteil damit, dass die Entfernung des SIM-Locks eine „Fälschung beweiserheblicher Daten“ sei und eine strafbare Datenveränderung.

Die Staatsanwaltschaft hatte neun Monate Haft auf Bewährung gefordert. Damit folgte der vorsitzende Richter dem Strafmaß weitgehend. Dem Bericht zufolge möchte die Staatsanwaltschaft demnächst weitere gewerbsmäßige Anbieter von SIM-Lock-Entspeerungen vor Gericht bringen.

Der Anwalt des Beklagten wolle das Urteil in weiteren Instanzen überprüfen lassen, plant also in jedem Fall die Revision. Er hatte auf Freispruch plädiert und sieht in dem Vorgehen in jedem Fall „keine“ strafrechtlich relevante Handlung. Zivilrechtlich sei allenfalls eine Vertragsverletzung gegenüber dem Mobilfunkanbieter erkennbar, die aber in keinem Fall zu Gefängnisstrafe führen würde.


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