Kino.to-Betreiber Dirk B. verurteilt: 4 1/2 Jahre Gefängnis und Millionenstrafe

Alexander Trust, den 14. Juni 2012
Kino.to
Kino.to

Wegen massenhaften Urheberrechtsverletzungen ist der Kino.to-Betreiber und -Gründer Dirk B. zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ferner muss er an den Staat knapp vier Millionen Euro Strafzahlungen leisten. Bevor Kino.to Mitte des vergangenen Jahres durch die Behörden stillgelegt wurde, sollen auf der illegalen Internet-Plattform rund 135.000 raubkopierte Filme, Serien und Dokumentationen angeboten worden sein. Der Vorsitzende Richter Karsten Nickel spricht von der schwersten bisher bekanntgewordenen gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzung.

3,7 Millionen Euro Strafzahlung

Durch das Geständnis des gelernten Bodenlegers konnte der Prozess gegen selbigen zügig zuende gebracht werden. Hätte er nicht gestanden, hätte sich das Verfahren womöglich über Jahre hingezogen. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden soll mehr als eine Million Links gesammelt haben, über die es den Nutzern möglich war, die urheberrechtlich geschützten Filme kostenlos zu erreichen. Das Millionen-Vermögen, das der Gründer der illegalen Plattform vor allem durch Werbeeinnahmen auf der Seite generiert hat, wird er als Strafzahlung an den Staat leisten müssen – rund 3,7 Millionen Euro sollen „erwirtschaftet“ worden sein. Fünf Kollegen von Dirk B. sollen ebenfalls bereits verurteilt worden sein, von allen soll B. am meisten verdient haben. Chefankläger Dietmar Bluhm betont, dass es den Beschuldigten nicht um die Freiheit des Internets, sondern lediglich um den Profit gegangen sei.

Zusammenarbeit mit Behörden

Dirk B. soll seit seiner Verhaftung mit den Behörden zusammengearbeitet, und sogar Insiderwissen preisgegeben haben, heißt es. Nach einem Jahr Untersuchungshaft wurde B. vorläufig auf freien Fuß gesetzt. Gegen Meldeauflagen soll der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt worden sein. Möglicherweise kommt ein offener Vollzug in Frage.


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