Apple täuscht Kunden bei den Garantieansprüchen

Otto Normal, den 30. September 2012
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Wer ein Produkt aus dem Hause Apple besitzt, wird sich beim Kauf garantiert auch über die verkürzte Garantiezeit von nur einem Jahr gewundert haben. Schließlich gilt in der EU, zum Schutze des Verbrauchers, eine gesetzliche Garantiezeit von mindestens zwei Jahren. Aber warum muss Apple sich nicht an die gesetzliche Gewährleistung halten?

Die EU-Kommission unterstellt Apple systematischen Betrug am Kunden, denn beworben werden iPhone, Mac und Co. mit einer Garantiezeit von nur einem Jahr. Eine Garantieverlängerung auf drei Jahre kann optional gegen einen Aufpreis hinzugekauft werden.

Gesetzlich gilt aber in 27 EU-Ländern eine Garantie von mindestens zwei Jahren ab Kaufdatum. Dies gilt selbstverständlich auch für Appleprodukte, so Viviane Reding (Justizkommissarin). So hat jeder Kunde, der ein neues Appleprodukt erworben habe, einen rechtlichen Anspruch auf eine zweijährige Garantie.

Wegen dieser Praxis hat Italien bereits im Dezember 2011 eine Geldstrafe von 900.000 Euro an Apple verhängt und das Unternehmen aufgefordert, die irreführende Garantieauszeichnung von einem Jahr, welche unter anderem für den technischen Support gilt, einzustellen und die Kunden darauf hinzuweisen, dass in der EU auch Apple-Produkte der gesetzlichen Garantiezeit unterliegen.

Apple selbst verweist lediglich auf der Homepage auf eine Übersicht der EU-Verbraucherrechte.


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