Erdogan stellt Strafantrag gegen Böhmermann, na und?

Alexander Trust, den 11. April 2016
Jan Böhmermann trägt Erdogan-Gedicht vor
Jan Böhmermann trägt Erdogan-Gedicht vor, Screenshot: ZDF Neo Royale

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hat offiziell Strafantrag gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann gestellt. Man muss allerdings sagen: Na und? Der Grund für diese Reaktion ist jedoch ein anderer als zunächst zu vermuten.

Es ist egal, ob Erdogans Antrag stattgegeben wird

In der Causa Böhmermann spielt es keine Rolle, ob der Strafantrag des türkischen Präsidenten letztlich Erfolg haben wird oder nicht.

Dies kann man schon jetzt aus der Reaktion der „ermittelnden“ Staatsanwaltschaft ablesen. Denn: Die Staatsanwaltschaft Mainz hat bereits mehr als ein Dutzend Anzeigen von Privatpersonen aus Deutschland vorliegen, die sie dazu veranlasst haben Ermittlungen aufzunehmen. Der eingegangene Strafantrag werde „in dem bereits anhängigen Verfahren geprüft“, hieß es.

Kommt man bei den Ermittlungen zu dem Ergebnis, dass ein Vergehen vorliegt, wird man den Satiriker Böhmermann vor Gericht bringen und anklagen. Ganz egal, ob der Strafantrag Erdogans letztlich positiv oder negativ beschieden wird.

Bitte an Bundeskanzlerin überflüssig

Schon zuvor hatte die Türkei eine diplomatische Note an deutsche Behörden geschickt, in der man Deutschland ersucht, die Strafverfolgung gegen Jan Böhmermann einzuleiten. Regierungssprecher Seifert hatte bereits zugegeben, dass das Anliegen geprüft werde und eine Prüfung zwar nicht Wochen, aber doch Tage dauern werde. Diese Bitte der Türken ist überflüssig.

Angesichts der Gemengelage sollte man unterscheiden, dass diese Dinge unabhängig voneinander zu betrachten sind. Selbst wenn die Kanzlerin das Ersuchen Erdogans ablehnt, kann Böhmermann trotzdem aufgrund der vorliegenden Anzeigen deutscher Staatsbürger zur Anklage gebracht werden, wenn diese den Vorwurf als genügend belastbar ansieht.


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